Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Trodat Vertriebs GmbH (Deutschland)
Solgerstraße 8, D 90429 Nürnberg AG Nürnberg / FN 14698 StNr.
241/140/40815
(Geschäftsführer: Armin
Herdegen, Mag. Roland Rier) Stand: Januar 2021
§ 1 Geltungsbereich
1)
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber
Unternehmern im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB (unternehmerischer
Geschäftsverkehr). Der Besteller erklärt, Unternehmer im Sinne dieser
Bestimmung zu sein. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir zu solchen
ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmen.
2) Alle Geschäftsabläufe und
Aufträge werden ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen abgewickelt und
ausgeführt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen
Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Preisliste, Angebote
1) Unsere Preisliste ist kein
Angebot im rechtlichen Sinne. Angebote sind zudem stets freibleibend. Verträge
bzw. Aufträge kommen erst durch Ihre schriftliche Bestellung und unsere
schriftliche Auftragsbestätigung bzw. wenn eine solche nicht erfolgt durch
unsere Lieferung zustande.
2) An ein von uns gemachtes
Angebot halten wir uns ein Monat gebunden. Liegt die Angebotsannahme mehr als
ein Monat nach unserer Angebotserteilung, so behalten wir uns die
Auftragsausführung und/oder Preiserhöhungen vor.
3) Für die Auftragserteilung im
Namen Dritter haftet der Besteller für die Richtigkeit des Auftrages und die
Bezahlung der gesamten Forderung.
4) Mit Übersendung einer neuen
Preisliste gelten die hierin enthaltenen ggfs. neuen bzw. geänderten
Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen dann jeweils in der aktuellsten
Fassung, wozu der Besteller bereits heute seine Zustimmung erteilt.
§ 3 Bestellungen
1) Bestellungen haben
grundsätzlich schriftlich (das heißt postalisch, per Fax oder per E-Mail) in Maschinenschrift
oder in deutlicher Druckschrift zu erfolgen. Bestellungen können auch
telefonisch abgegeben werden, wobei
der Besteller dann in allen Fällen für eine unkorrekte Bestellung haftet.
2) Für Fehler durch unkorrekte
Bestellung (insbesondere bei telefonischer Bestellung), undeutliche Schrift oder undeutliche Faxübermittlung
übernehmen wir keine Haftung.
Bestellungen, die uns per
E-Mail oder Datenträger (Diskette, Disk oder ähnliches) erreichen, werden von
uns gemäß enthaltener Datei verarbeitet. Für darin enthaltene Fehler haftet der
Besteller. Für Übermittlungsfehler, die nachweislich technischer Natur sind,
übernehmen wir keine Haftung. Lässt der Besteller von dritter Seite Auftrags-
oder Verarbeitungsdaten übersenden, gilt vorstehendes entsprechend.
§ 4 Preise
1)
Das Entgelt für unsere Leistungen richtet sich nach den zur Zeit des
Vertragsabschlusses gültigen Preisen. Diese ergeben sich aus unserer jeweils
aktuellsten Preisliste oder aus dem letzten verbindlich mitgeteilten Preis.
Werden Preislisten neu versandt, ersetzen diese die zuletzt
mitgeteilten/übermittelten Preislisten, und es gelten ausschließlich die Preise
der neuen Preisliste, ab Zugang dieser neuen Preisliste beim Besteller oder ab
dem Termin, der im Rahmen der neu übersandten Preisliste für deren Geltung
genannt ist.
2) Versand- und
Verpackungskosten werden gesondert erhoben. Ebenso werden die Nachnahmegebühren
bei Nachnahmesendungen an den Besteller weiterberechnet.
3)Unsere Preise verstehen
sich stets zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer
§ 5 Toleranzen
Für alle von uns angegebenen
Maße, Farbtöne, Schriftbilder und -arten usw. gelten die branchenüblichen oder
die entsprechend dem Verwendungszweck zumutbaren Toleranzen.
§ 6 Lieferung, Liefertermine, Verzug, Schutzrechte Dritter
1) Jede Lieferung erfolgt
unfrei ab unserem Werk auf Rechnung und alleinige Gefahr (auch für zufälligen
Untergang/Verschlechterung etc.) des Bestellers. Klargestellt wird, dass der
Gefahrübergang ab Werk unabhängig davon gilt, wer die Versandkosten trägt oder
ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt. Wir behalten uns
Nachnahmelieferungen vor.
2) Alle Liefertermine, die wir
nicht ausdrücklich als Fixtermine bestätigen, sind
stets unverbindlich. Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands
unverzüglich, typischerweise in 1-2 Werktagen nach Auftrags-
/Bestelleingang (dieser
Liefertermin / Abarbeitungstermin gilt als reiner Orientierungswert); sollte
sich eine Lieferung im Sinne der Abarbeitung bei uns verzögern, werden wir den
Besteller möglichst unverzüglich hierüber informieren. Als Liefertermin
versteht sich die Zeit ab Bestelleingang bei uns bis zur Versendung; nicht
enthalten ist die Zeit der Versendung bzw. des Transportes der bestellten Ware.
Für etwaige Verzögerungen während der Versendung bzw. des Transportes selbst
haften wir nicht. Weiter haften wir nicht für Lieferverzögerungen (gleich ob
bei der Bestellabarbeitung oder bei der Versendung / dem Transport) aufgrund höherer Gewalt, also z.B. Krieg,
Streik, Naturgewalten oder Ähnliches.
3) Schadensersatzansprüche oder
Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung des
Vertrages können nur geltend gemacht werden, wenn die verspätete Lieferung oder
Nichterfüllung auf unser Verschulden zurückzuführen ist und der Auftraggeber
uns vorher schriftlich in Verzug und eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und
auch innerhalb angemessener Nachfrist keine Lieferung / Versendung von uns
erfolgt.
Der Beginn der von uns vorstehend
angegebenen (grundsätzlich freibleibender) Lieferzeit setzt die Abklärung aller
technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen des Bestellers stets voraus. Die Einrede des nicht erfüllten
Vertrages bleibt vorbehalten.
4) Bestehen
Lieferschwierigkeiten bei einzelnen Produkten oder werden einzelne Produkte
aufgelassen, so werden wir unsere Kunden hierüber erforderlichenfalls
informieren. Bestellt der Besteller dennoch solche Produkte, sind
Schadenersatzansprüche sowie sonstige Ansprüche des Bestellers aus Verzug /
verspäteter Lieferung oder der Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Dies gilt
insbesondere auch dann, wenn eine Bestellung bei uns eingeht und wir den
Besteller darüber informieren, dass sich die Abarbeitung / Versendung an ihn
verzögern wird.
5) Kommt der Besteller in
Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so
sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich
etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu bekommen. Weitergehende Ansprüche bleiben
vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr
eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der
Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme-
oder Schuldnerverzug geraten ist.
6) Bei Versendung bestellter
Ware an die Anschrift des Bestellers, die er bei Auftragserteilung angegeben
hat und Rücklauf der Ware, weil sich die Anschrift des Bestellers - aus welchem
Grund auch immer geändert hat - und Neuversand, gehen alle angefallenen bzw.
anfallenden Versandkosten zu Lasten des Bestellers.
7) Der Besteller sichert uns
zu, dass die von ihm an uns gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben
bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen-, Geschmacksmuster oder sonstige
gewerbliche Schutzrechte einschließlich Urheberrechte Dritter nicht berühren
und solche Rechte durch die gelieferten Entwurfs- und Ausführungsvorgaben nicht
verletzt werden. Dies gilt auch für übermittelte Daten von Firmenzeichen usw.
Eine diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt uns ausdrücklich nicht. Im
Falle unserer Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung eines solchen
Schutzrechtes ist der Besteller verpflichtet, uns von solchen Ansprüchen
jedenfalls freizustellen und bei der Verteidigung gegen diese Rechtsverletzung
zu unterstützen. Der Besteller stellt uns zudem von sämtlichen sich hieraus
ergebenden (einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten sowie Gutachterkosten
etc.) Zahlungsverpflichtungen frei.
§ 7 Entwürfe etc., Werbematerial, Schutzrechte
1) Entwürfe, die von uns
erarbeitet und ggfs. zur Verfügung gestellt werden, sowie von uns gefertigte
Reinzeichnungen, Filme, Modelle, Muster, Prägewerkzeuge, Siebe, Druckplatten
und/oder sonstige Unterlagen,
bleiben stets unser Eigentum. Ebenso bleiben wir Inhaber der hieran ggfs.
bestehenden gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte sowie derselben an den
von uns gelieferten Waren. Gleiches gilt für die Überlassung von Werbe- und
oder Prospektmaterial und ähnliches.
2) Werden dem Auftraggeber
Unterlagen oder sonstige Gegenstände überlassen, welche nicht originär zur
bezahlten und bestellten Ware gehören, sind solche auf Anforderung unverzüglich
an uns zurück zu geben bzw. zurück
zu übersenden. Zurückbehaltungsrechte bestehen insoweit jedenfalls nicht.
3) Ohne unsere ausdrückliche
und schriftliche Zustimmung dürfen Unterlagen und sonstige Gegenstände im Sinne dieser Bestimmung nicht an
Dritte weitergegeben werden, wenn der bestimmungsgemäße Gebrauch nicht zur
Weitergabe an Dritte vorgesehen ist (z.B. bei Werbematerial für Verbraucher).
§ 8 Eigentumsvorbehalt,
Verarbeitung
1) Wir behalten uns das
Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis der
Auftraggeber/Besteller alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung und
Nebenforderungen hieraus, beglichen hat.
2) Der Auftraggeber/Besteller
ist verpflichtet, solange das Eigentum durch vollständige Zahlung noch nicht
auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das
Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder
sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der
Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage
gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet
der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
3) Alle Forderungen aus der
Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt der
Auftraggeber/Besteller mit allen Neben- und Sicherungsrechten an uns ab. Auf
unser Verlangen hat der Auftraggeber die für uns zur Einziehung erforderlichen
Angaben über die abgetretene Forderung zu machen, insbesondere eine Liste der
Schuldner mit Namen, Anschrift, Höhe der Forderung(en) und Datum der Rechnungserteilung
zu übergeben
und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen.
4) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch
den Auftraggeber/Besteller bedarf stets der vorhergehenden, ausdrücklichen und
schriftlichen Zustimmung von uns. Im Falle der Verarbeitung oder Umbildung der
Kaufsache ist eine Gewährleistung - gleich aus welchem Grund auch immer
unsererseits ausgeschlossen.
§ 9 Zahlungsbedingungen, Verzug
1) Die Zahlung des jeweiligen
Kaufpreises/Gesamtauftragswertes hat spesenfrei auf ausschließlich auf die in
unserer Rechnung angegebenen Konten durch Überweisung, durch Scheckhingabe oder
- bei entsprechender Vereinbarung - durch Lastschrifteinzug zu erfolgen.
2) Klargestellt wird, dass
jedwede Bank- oder sonstige Spesen aus Zahlungen sowie Rückbuchungen,
Scheckstornos, Rücklastschriften oder dergleichen zu Lasten und Rechnung des Auftraggebers/Bestellers gehen.
3) Alle Rechnungen sind sofort
nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jedweden
Abzug zur Zahlung fällig. Abweichende Vereinbarungen zwischen den
Vertragsparteien bedürfen der schriftlichen Fixierung bzw. des fortwährenden
Handelsbrauches zwischen den Vertragsparteien, wobei der Besteller stets beweispflichtig
für eine dem vorstehenden Grundsatz abweichenden Regelung ist.
4) Bei Zahlungsverzug haben
wird das Recht eine pauschale Verwaltungsgebühr von Euro 10,00 je Mahnung fällig sowie Verzugszinsen in
Höhe von 8,0 % p.a. ab Fälligkeit zu erheben. Falls wir in der Lage sind, einen
höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt diesen geltend zu machen.
Der Auftraggeber/Besteller ist berechtigt, in Folge des
Zahlungsverzuges einen geringeren Schaden bei uns nachzuweisen.
5) Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, weitere eingehende bzw. eingegangene Aufträge/Bestellungen nur gegen Vorkasse bzw. Nachnahme
vorzunehmen. Bei Zahlungsverzug steht uns weiter das Recht zu, sofortige
Zahlung aller offener auch noch nicht fälliger Rechnungen zu verlangen. Weiter
haben wir das Recht, alle ab eingetretenem Zahlungsverzug eingehenden
Bestellungen abzulehnen und neuerliche Lieferungen mindestens auszusetzen, bis
der Zahlungsverzug im Sinne vorstehender Regelung vollständig ausgeglichen ist.
§ 10 Gewährleistung, Mängelrüge, Haftungsbeschränkungen,
Rücktritt
1) Gewährleistungsrechte des
Auftraggebers/Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB (und/oder sonstigen einschlägigen
Bestimmungen) geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungs- und
fristgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter
Aufmerksamkeit ergeben, so sind (z.B. gemäß § 377 HGB) offensichtliche Mängel
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von
14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer
Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
Bei Datumsstempeln mit
Jahresangabe oder sonstigen Stempeln mit - veränderlicher - Datumsangabe für
Jahre gilt stets der Grundsatz, dass wir eine Datumsangabe für mindestens 10
Jahre ab Lieferung gewähren. Änderungen der deutschen Rechtschreibung (z.B. wie
zuletzt bei der Rechtschreibungsreform) rechtfertigen keine Mängelrügen oder
dergleichen, wenn die Lieferung (auf Basis der bisherigen Rechtschreibung) von uns
keine unzumutbare Härte für den Besteller darstellt.
2) Mängelansprüche verjähren in
12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware
bei unserem Auftraggeber/Besteller. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit
das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt.
3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die
gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des
Gefahrenübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter
Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns
stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Im
Falle einer Nachbesserung erwerben bzw. behalten wir das Eigentum an aus
getauschten Komponenten bzw. der ausgetauschten Ware.
4) Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Auftraggeber/Besteller unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom
Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche
Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.
5) Mängelansprüche bestehen
nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit
(vgl. § 5), bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei
natürlicher Abnutzung oder Verschleiß
wie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder
nachlässiger Behandlung , übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter
Betriebsmittel oder auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach
dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten
unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen
für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
Im Übrigen gilt § 11.
6) Ansprüche des Bestellers
wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von
uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die vom Besteller
angegebene Anschrift verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung war von
uns vertragsgemäß vereinbart.
7) Rückgriffsansprüche des
Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem
Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehende
Vereinbarungen getrof fen hat. Für
den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt
ferner Absatz 6 entsprechend.
8) Weitergehende oder andere
als die hier in § 10 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere
Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
9) Im Falle des arglistigen
Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die
Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs im Sinne von § 444
BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrenübergang
eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldungsunabhängig
für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den
gesetzlichen Bestimmungen.
10) Rücktritt von einer
erteilten Bestellung, Warenumtausch und Warenrücknahme sind nicht möglich, da die Bestellungen bereits am Eingangstag
zumindest in Teilbereichen bearbeitet werden. Stimmen wir einem Auftragsrücktritt
zu, sind wir berechtigt, die uns bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten in
Rechnung stellen.
§ 11 Aufrechnung und
Zurückbehaltungsrechte
Dem
Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 12 Sonstiges
1) Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien
unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2) Erfüllungsort und
ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus dem Vertrags-
und Auftragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien ist der Geschäftssitz der
Firma Trodat Vertriebs GmbH
Deutschland.
3) Änderungen und Ergänzungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen der
Schriftformklausel selbst. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
4) Sollten einzelne
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden
oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung
eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen
Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.
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